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Ihr Recht auf Notlüge

Erkennen Sie unzulässiges Vorgehen im Auswahlverfahren

Sie sind unzulässigem Verhalten im Bewerbungsprozess nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz räumt Ihnen das Recht auf Notlüge ein, um Ihr Privatleben und Ihre Intimsphäre zu schützen. Gehören die Fragen nicht zu Ihrem zukünftigen Tätigkeitsfeld, dürfen Sie ein wenig von der Wahrheit abweichen. Doch denken Sie daran, dass Sie auf berufsbezogene Fragen wahrheitsgemäß antworten müssen.

Dass ein Unternehmen so viel wie möglich über seine zukünftigen Mitarbeiter im Vorfeld erfahren möchte, ist verständlich. Doch nicht auf jede Frage müssen Sie eine (wahrheitsgemäße) Antwort geben. Ihr Persönlichkeitsrecht steht über dem Informationsbedürfnis des Unternehmens. Zulässig sind grundsätzlich berufsbezogene Fragen. Hier müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, denn es trägt dazu bei, Sie besser einzuschätzen, und zu prüfen, ob Sie für die Stelle geeignet sind. Die Erstellung eines allgemeinen, also nicht berufsbezogenen Persönlichkeitsprofils ist dagegen unzulässig.

Zahlensymbole

Symbole statt Ziffern in Gleichungen

Logik plus Mathematik = Zahlensymbole. Zahlen werden durch Symbole ersetzt und Ihnen als Rechenaufgabe gestellt. Einzelne Symbole entsprechen einer einstelligen Zahl (0-9), zwei nebeneinander stehende Symbole entsprechen einer zweistelligen Zahl (10-99). Finden Sie das Symbol heraus, das die Rechenaufgabe sinnvoll und lösbar macht. Testen und Trainieren Sie Ihr mathematisches und logisches Verständnis.

Bei Nutzung dieses Tests auf einem mobilen Endgerät empfehlen wir das Querformat für eine optimale Darstellung der Testbilder.

Testen Sie sich

Lügen erlaubt?

Teilweise kann es schwierig werden, genau abzugrenzen, was zur Arbeitsplatzbezogenheit gehört, und welche Informationen darüber hinaus gehen. Sie können sich an den Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) orientieren, das folgende Fragen als generell unzulässig ansieht:

Fragen nach einer (bestehenden oder geplanten) Schwangerschaft,
Fragen zur sexuellen Identität,
Fragen nach Religion oder Weltanschauung,
Fragen zur ethnischen Herkunft,
Fragen nach den Vermögensverhältnissen.

In Fällen unzulässiger Testverfahren haben Sie das Recht, Ihre eigene Privatsphäre zu schützen - mittels Notlügen. Das sogenannte Notwehrrecht auf Lüge gestattet es Ihnen, unzulässige Fragen des zukünftigen Arbeitgebers zu beantworten, ohne zu viel von Ihrem Privatleben preisgeben zu müssen. Möchte der Personalverantwortliche Informationen über Sie haben, die eindeutig nicht Ihre berufliche Position betreffen, dürfen Sie also ein bisschen flunkern.

Doch Vorsicht! Lügen Sie im Vorstellungsgespräch bei zulässigen Themen, kann das weitreichende Folgen nach sich ziehen: Sie können sogar noch nach Ihrer Einstellung fristlos entlassen werden, wenn Sie auf eine Frage, die zur Feststellung Ihrer Eignung nötig war, nicht wahrheitsgemäß geantwortet haben.

Überlegen Sie sich daher im Vorfeld, welche Fragen in Ihrem Tätigkeitsfeld zulässig sein könnten, und welchen Sie mittels kleiner Lügen rechtlich ausweichen dürfen. Am besten beschaffen Sie sich hierfür z.B. im Internet Informationen über das Unternehmen, die Branche und Ihre angestrebte Stelle.


Richtlinien kennen

Sollte ein psychologischer Persönlichkeitstest auf Sie zukommen (der nur in dem Umfang durchgeführt werden darf, wie er für die angestrebte Tätigkeit erforderlich ist) gibt es Richtlinien, an die sich die Unternehmen halten müssen:

  • Sie müssen im Vorfeld über das Testverfahren und die Daten, die ermittelt werden sollen, informiert werden bzw. die Möglichkeit erhalten, sich zu informieren.
  • Vor der Durchführung eines Persönlichkeitstests müssen Sie dem zugestimmt haben.
  • Die Tests dürfen ausschließlich von ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden.
  • Unabhängig von einer späteren Einstellung haben Sie das Recht, sich Ihre Testergebnisse anzuschauen. Sie haben ebenfalls Anspruch auf Herausgabe der Ergebnisse bei Nichteinstellung.

Allerdings macht es meist leider keinen sehr guten Eindruck, wenn Sie die Fragen Ihres zukünftigen Arbeitgebers nicht beantworten. Doch jetzt, mit Ihrem Wissen um Ihr Recht und durch eine intensive Vorbereitung auf Ihren nächsten Einstellungstest, können Sie ruhig und gelassen mit grenzwertigen Situationen umgehen, und dabei gleichzeitig ein gutes Licht auf sich werfen.



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Praxisberichte

Aktuelle Praxisberichte zum Thema Eignungstest.


Eignungstest als Pilot

01.02.2018: Mein größter Traum war es schon immer Pilot zu werden. Bis dahin ist es ein sehr langer, und steiniger Weg. Angefangen bei den zahlreichen Assessments - einen Einblick hierzu durfte ich bei einer schweizer Fluggesellschaft erhaschen. Leider wurde es dort nichts und ich habe mich entschlossen, das ganze privat zu machen und mich somit bei Flugschulen beworben, bei denen auch ein EINSTELLUNGSTEST notwendig ist. (Mehr...)


Eignungstest bei der Bundeswehr

18.12.2014: Wir. Dienen. Deutschland. So das Motto der Bundeswehr heute, abgesegnet und publiziert durch unseren Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Genau das war auch meine Motivation mich aus der Rolle des Zivilisten neu zu orientieren und meine human resources bestmöglich einsetzen zu können. (Mehr...)

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